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   FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7138/18   

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https://dejure.org/2021,11776
FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7138/18 (https://dejure.org/2021,11776)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2021 - 7 K 7138/18 (https://dejure.org/2021,11776)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2021 - 7 K 7138/18 (https://dejure.org/2021,11776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Feststellungsbescheid § 251 AO über Umsatzsteuer 2000

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfahren über die rechtswirksame Festellung der Umsatzsteuer 2000 gegenüber dem Kläger im Insolvenzverfahren; Erlöschung des Anspruchs auf Umsatzsteuernachzahlung durch Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Festsetzungsfrist läuft während des Insolvenzverfahrens weiter - Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 13 AO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 1/19

    Anforderungen an einen Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO bei Pflicht zur Abgabe

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7138/18
    (3) Auch der BFH ist in seinem Urteil vom 23.09.2020 (XI R 1/19, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2021, 238, Rn. 60) ohne besondere Erörterungen vom Ablauf der Festsetzungsfrist während des Insolvenzverfahrens ausgegangen.

    Die Rechtsfrage ist durch das Urteil des BFH vom 23.09.2020 (XI R 1/19, DStR 2021, 238) geklärt.

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7138/18
    Die vom Kläger abgegebene Umsatzsteuererklärung hat auch nicht zu einer Steuerfestsetzung nach § 168 AO geführt, weil auch diese Regelung aufgrund des Insolvenzverfahrens suspendiert ist (BFH, Urteil vom 24.11.2011 - V R 13/11, BStBl. II 2012, 298, Rn. 55).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 33/01

    Feststellungsbescheid im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 7 K 7138/18
    Um keine Rechtsnachteile zu erleiden, müssen sie somit ihre im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensansprüche gegen den Insolvenzschuldner (§ 38 InsO) nach den Vorschriften der §§ 174f. InsO verfolgen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 18.12.2002 - I R 33/01, Bundessteuerblatt - BStBl.- II 2003, 630, II. 1. der Gründe m. w. N.).
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